Einleitung
  Das operante Konditionieren
THORNDIKE und SKINNER
Verstärkung
Löschung
  Das Clicker-Training
  Die Clicker-Praxis
  Ein Beispiel
  Literatur
Das operante Konditionieren - Bestrafung  
 


Bei der Bestrafung folgt dem Verhalten ein unangenehmes Ereignis. Hierbei kann es sich um einen aversiven Reiz (z.B. Schimpfen) handeln, oder um den Entzug eines positiven Reizes, der aber auch aversiv erlebt wird (z.B. Fernsehverbot), handeln (vgl. EDELMANN, 2000, Seite 70).
Das Darbieten eines unangenehmen Ereignisses (Schimpfen, Prügel) wird als positive Bestrafung bezeichnet, der Entzug eines angenehmen Ereignisses (Fernsehverbot) als negative Bestrafung (vgl. EDELMANN, 2000, Seite 89).
Zu der Frage, ob Bestrafung wirksam und somit sinnvoll ist, gibt es zwei unterschiedliche Meinungen. Ein Teil der Autoren meint, dass die Bestrafung keine oder nur geringe Auswirkungen hat. Andere Forscher betonen, dass Strafe wirksam sein kann, wenn einige Gesichtspunkte beachtet werden:

  • Der Verstärkerplan des intrumentellen Verhaltens vor der Bestrafung ist bedeutsam. Je stabiler das Verhalten, desto schwieriger ist eine Bestrafung zu organisieren.
  • Je stärker die Motivation zur Ausführung des instrumentellen Verhaltens, desto weniger wirksam ist die Strafe.
  • Die Bestrafung muss sofort auf das unerwünschte instrumentelle Verhalten folgen.
  • Die Wirksamkeit steigt im allgemeinen mit der Intensität des Strafreizes an.
  • Am Anfang führt Immerbestrafung zu einer größeren Verhaltensunter-drückung als gelegentliche Bestrafung.
  • Durch Bereitstellen eines alternativen Verhaltens, für das Verstärkung erlangt werden kann, lässt sich der Erfolg der Bestrafung verbessern.
Zusammenfassend ist Bestrafung also wirksam, wenn
  • die unerwünschte Verhaltensweise nicht besonders stark etabliert ist und keine besonders starke Motivation zu ihrer Ausführung besteht.
  • die Strafe sofort, möglichst stark und am Anfang immer dargeboten wird.
  • ein alternatives Verhalten angeboten werden kann, das dann postitiv verstärkt wird.

Strafe ist bei Menschen und Tieren oft nicht wirksam, weil die Gewährleistung dieser Gesichtspunkte aus praktischen oder ethischen Gesichtspunkten schwer zu realisieren ist. Es handelt sich in diesem Fall um eine situationsspezifische Unterdrückung, d.h. das Verhalten unterbleibt solange die Strafe droht.
Als unerwünschte Nebenwirkung besteht die Gefahr, dass der aversive Reiz einer Generalisierung unterliegt. Zum Beispiel kann der schimpfende oder prügelnde Vater schnell selbst als aversiv erlebt werden. Die soziale Beziehung zwischen Bestraftem und Strafenden kann nachhaltig gestört werden (vgl. EDELMANN, 2000, Seite 90).

 
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